Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz Versicherung?

13. April 2010

Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) ist ein bekannter Begriff aus dem Kfz-Versicherungsbereich. Mittlerweile wird dieser aber auch von anderen Versicherungen eingesetzt. Hierbei wird angezeigt, wie viele schadensfreie Jahre in der Kfz-Vollkasko und/oder in der Kfz-Haftpflicht bestehen bzw. bestanden haben. Dieser Rabatt wird in einer von den Versicherungen vereinbarten Tarifbestimmung geregelt. Bei einer Teilkasko-Versicherung ist kein Schadenfreiheitsrabatt gestattet.

Ablauf beim Versicherungswechsel

Wird eine Versicherung gewechselt, wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht automatisch übernommen. Der neue Versicherer erkundigt sich beim vorhergehenden Versicherungsanbieter nach den Rabattgrundjahren und ermittelt dann nach seinen eigenen Bestimmungen einen neuen Rabatt.
Dies kann je nach Versicherung eine Verschlechterung, etwa nach einem Schadensereignis bedeuten, aber auch einen besseren Schadenfreiheitsrabatt bringen. Ein Schadenfall wird sich in dem meisten Fällen im Folgejahr ungünstig auf die Prämie auswirken. So wird diese zu Beginn des neuen Versicherungsjahres neu berechnet und im Schadenfall zurückgestuft, sofern kein Rabattretter vorhanden ist. Dies geschieht wiederum nur wieder in der Vollkaskoversicherung oder in der Haftpflichtversicherung. Die Teilkasko ist davon nicht betroffen. Hierfür wird die versicherungsinterne Rückstufungstabelle zur Hilfe genommen. Der neue Schadenfreiheitsrabatt richtet sich dann nach den noch verbliebenen schadenfreien Versicherungsjahren. Sollte es sich bei dem Unfall nur um eine Bagatelle handeln, ist in jedem Fall zu überlegen, den Schaden selbst zu regulieren, um eine Höherstufung zu vermeiden.

Rabattretter

Einige Versicherer bieten auch einen Rabattschutz an. Dabei wird zwar der Schadenfreiheitsrabatt höher, aber die Versicherungsprämie bleibt gleich. Um eine Rückstufung zu verhindern, besteht auch die Möglichkeit gegen Bezahlung eines Erstattungsbetrags dies auf diese Weise zu regeln. Dies geschieht vor allem bei Kleinstschäden bis 500 Euro. Die Versicherung ist zu dieser Abwicklungsmöglichkeit verpflichtet. Sollte ein Vertrag aus irgendwelchen Gründen einmal stillgelegt oder unterbrochen werden, wird das von den Versicherungsgesellschaften bei Neuaufnahme bzw. Wiederaufnahme unterschiedlich geregelt. Hierbei spielt besonders die Dauer der Unterbrechung eine Rolle und die entsprechenden Vor-Schadenfreiheits-Rabatte müssen belegt werden können, z. B. durch eine alte Versicherungspolice. Um einen Schadenfreiheitsrabatt von Dritten übernehmen zu können, müssen ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind im speziellen aber bei jeder Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und bedürfen einer individuellen Beratung. Informationen zur Kfz Versicherung sowie einen großen Kfz Versicherungsvergleich finden Sie auf http://www.kfzversicherungrechner.org.

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Filed under: Wirtschaft

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